Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 3208/17

Datum:
19.02.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 3208/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0219.12A3208.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 26 K 3346/13
 
Tenor:

Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen, weil die Klägerin mit ihrer Zulassungsbegründung dargelegt hat, dass jedenfalls die sinngemäße entscheidungstragende Annahme des Verwaltungsgerichts, der von der Klägerin geltend gemachten Erstattungsforderung stehe die Bestandskraft der jährlichen Zuschussbewilligungsbescheide entgegen, mit Blick auf die zwischen den Beteiligten getroffenen grundlegenden vertraglichen Vereinbarungen, welche auch Regelungen zur Erstattung überzahlter Zuschüsse nach Vertragsende enthalten, in einem die Durchführung eines Berufungsverfahrens erforderndem Maße zweifelhaft erscheint.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung im Berufungsverfahren vorbehalten.

 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank