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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 87/19

Datum:
08.03.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 87/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0308.10B87.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 2174/18
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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