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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 B 1463/17

Datum:
11.04.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 B 1463/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0411.8B1463.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 14 L 2455/17
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 10. November 2017 geändert, soweit der Antrag abgelehnt worden ist.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens 14 K 9080/17 bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen untersagt, das von dem Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 12. Juli 2017 erfasste Verkehrskonzept für den Ortsteil Essen-Werden auf der Grundlage dieses Ratsbeschlusses umzusetzen und mit der Bauvorbereitung und dem Bau der Maßnahme „Verkehrskonzept Werden“ zu beginnen bzw. fortzufahren.

Unter Einbeziehung des rechtskräftigen Teils der erstinstanzlichen Kostenentscheidung trägt die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.

 
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