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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 B 1348/17

Datum:
26.02.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 B 1348/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0226.8B1348.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 L 2187/17
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9. Oktober 2017 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers - 8 K 7392/17 - gegen die der Beigeladenen vom Antragsgegner am 27. August 2015 erteilte Genehmigung in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 10. Juli 2017 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge jeweils zur Hälfte mit der Maßgabe, dass zwischen ihnen ein Ausgleich ihrer außergerichtlichen Kosten nicht stattfindet.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 22.500,- € festgesetzt.

 
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