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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 74/18

Datum:
26.04.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 74/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0426.7B74.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 23 L 4170/17
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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