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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 147/18

Datum:
05.04.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 147/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0405.7B147.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 23 L 3415/17
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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