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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1411/17

Datum:
13.04.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1411/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0413.7B1411.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 1489/17
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Wert des Streitgegenstands wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren in beiden Instanzen auf jeweils 5.000 Euro festgesetzt.

 
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