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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 937/14

Datum:
14.06.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 A 937/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0614.7A937.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 23 K 6172/12
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Beklagte wird verpflichtet, die mit Schreiben vom 31.10.2011 beantragte Baugenehmigung zur Errichtung eines Altanes und einer Dachterrasse auf dem Grundstück I.-straße 70 in L. in der Fassung der mit Schriftsatz vom 16.8.2013 nachgereichten Unterlagen zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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