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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 331/18

Datum:
18.04.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 331/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0418.7A331.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 K 6342/17
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 € festgesetzt.

 
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