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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 320/17

Datum:
29.03.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 320/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0329.7A320.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 896/15
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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