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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 661/18

Datum:
03.09.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 661/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0903.6E661.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 7965/16
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Brandmeisters a. D. gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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