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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 379/18

Datum:
19.11.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 379/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:1119.6E379.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 6553/15
Schlagworte:
Rechtsweg Verwaltungsrechtsweg Öffentlich-rechtliche Streitigkeit Zuständigkeit Amtshaftung Fürsorgepflichtverletzung Verweisung Rechtsanwaltskosten
Normen:
GVG §17 Abs. 2; VwGO §40
Leitsätze:

Zur Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht und zur Ablehnung einer (Teil )Verweisung an das Zivilgericht wegen des insoweit ebenfalls in Betracht kommenden Amtshaftungsanspruchs

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens

 
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