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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 988/18

Datum:
10.10.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 988/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:1010.6B988.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 3583/17
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines - nicht bestandskräftig - wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Stadtoberinspektors, der seine Einbeziehung in ein Stellenbesetzungsverfahren sowie die vorläufige Freihaltung der Stelle begehrt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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