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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 72/18

Datum:
07.03.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 72/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0307.6B72.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 1928/17
Leitsätze:

Erfolgreicher Antrag eines Hauptbrandmeisters auf Freihaltung von zwei Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 9 Z LBesO NRW als Zugführer, Lauf-bahngruppe 1, zweites Einstiegsamt.

Zur Verpflichtung des Dienstherrn, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich zu fixieren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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