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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 636/17

Datum:
28.02.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 636/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0228.6B636.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 3340/16
 
Tenor:

Soweit die Antragstellerin begehrt hat, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen das mit Bescheid vom 19. September 2016 ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wiederherzustellen, wird das Verfahren eingestellt und der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung für wirkungslos erklärt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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