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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 557/18

Datum:
02.07.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 557/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0702.6B557.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 239/18
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Studienrats in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Zu den Folgen fehlerhafter Konkurrentenmitteilungen.

Zum Statusamtsbezug der Beurteilung und der Auswahlentscheidung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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