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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 371/18

Datum:
14.06.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 371/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0614.6B371.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 409/18
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Oberbrandmeisters, der die Untersagung der Teilnahme von 14 vom Dienstherrn ausgewählten Beamten an einem Gruppenführerlehrgang (B III) der Feuerwehr begehrt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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