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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 343/18

Datum:
21.09.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 343/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0921.6B343.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 149/18
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer vormaligen Kommissaranwärterin, die die erneute Ab-legung einer Wiederholungsprüfung (Referat mit mündlichem Vortrag), hilfsweise die vorläufige Neubewertung der Wiederholungsprüfung begehrt.

Eine unvollständige Begründung einer Prüfungsentscheidung kann während des verwaltungsinternen Kontrollverfahrens (Überdenkensverfahren) nachgebessert werden.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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