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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 278/18

Datum:
04.04.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 278/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0404.6B278.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 4510/17
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Bewerberin für den Vorbereitungsdienst (Lehramt) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, sie vorläufig in den Vorbereitungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen einzustellen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf die Wertstufe bis 9.000,00 Euro festgesetzt.

 
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