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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1681/18

Datum:
20.12.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1681/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:1220.6B1681.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 2363/18
Schlagworte:
Amtsanwaltsdienst Volljurist Zugang Einführungszeit
Normen:
APOAA §1; APOAA §2; APOAA §29;
Leitsätze:

1. Erfolgreiche Beschwerde des Dienstherrn gegen eine einstweilige Anordnung, die ihm aufgibt, einen Justizoberinspektor vorläufig - bis zur erneuten Entscheidung über seine Bewerbung - zur Einführungszeit für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes zuzulassen.

2. Ein Beamter, der Volljurist ist, kann allein beanspruchen, im Wege des direkten Zugangs gemäß § 1 Abs. 2 APOAA zur Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes zugelassen zu werden. Ein Anspruch auf Zulassung zur Einführungszeit nach § 2 APOAA besteht daneben nicht.

3. Zur Ausübung des gemäß § 1 Abs. 2 APOAA eröffneten Ermessens in einem Sonderfall, in dem der Bewerber, der die zweite juristische Staatsprüfung bestanden hat, als Justizoberinspektor im Dienst des Antragsgegners steht.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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