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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1661/18

Datum:
28.12.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1661/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:1228.6B1661.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 13 L 1520/18
Normen:
LBG NRW §34 Abs. 3
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Realschulkonrektors, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Weiterzahlung der bisherigen Besoldung trotz Zurruhesetzung begehrt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 35.000 Euro festgesetzt.

 
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