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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1608/17

Datum:
23.01.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1608/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0123.6B1608.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 2687/17
Schlagworte:
Untersuchungsaufforderung amtsärztliche Untersuchung Personalrat
Normen:
LPVG §75 Abs. 1 Nr. 4; LBG NRW §33 Abs. 1
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Oberforstrats, der sich gegen die Aufforderung wendet, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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