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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1464/17

Datum:
22.02.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1464/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0222.6B1464.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 5364/17
Schlagworte:
Polizeiärztliche Untersuchung Anordnung Dienstunfähigkeit Umfang der Untersuchung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Polizeioberkommissars, der sich gegen die Anordnung einer polizeiärztlichen Untersuchung wendet.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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