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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1358/17

Datum:
17.04.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1358/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0417.6B1358.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 3092/17
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines städtischen Oberrechtsrats auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Rückübertragung der Aufgaben des Antikorruptionsbeauftragten.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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