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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1272/18

Datum:
12.10.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1272/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:1012.6B1272.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 985/18
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Antragstellers, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Berücksichtigung seiner Bewerbung für den gehobenen Polizeivollzugs-dienst zum Einstellungstermin September 2018 begehrt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 8.000,00 Euro festgesetzt.

 
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