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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 119/18

Datum:
08.05.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 119/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0508.6B119.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 1846/17
Leitsätze:

Erfolgreicher Eilantrag eines Professors in einem Konkurrentenstreitverfahren, das auf die Freihaltung der Leitungsstelle einer Fachhochschule gerichtet war.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 25.000,00 Euro festgesetzt.

 
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