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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 663/16

Datum:
06.03.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 663/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0306.6A663.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 K 5583/14
Schlagworte:
Schadensersatz Verzugsschaden Beihilfe Schadensabwendung
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Beamten, der Schadensersatz wegen verzögerter Bearbeitung seines Widerspruchs gegen die Ablehnung einer Beihilfe begehrt.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 355,96 Euro festgesetzt.

 
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