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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2923/15

Datum:
15.03.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2923/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0315.6A2923.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 3434/14
Schlagworte:
Unionsrechtlicher Haftungsanspruch Unionsrechtswidrige Zuvielarbeit Freistellung Personalrat
Normen:
LPVG §42 Abs. 3 Satz 4
Leitsätze:

Ein für die Personalratstätigkeit freigestellter Feuerwehrbeamter hat nicht aus § 42 Abs. 3 Satz 4 LPVG einen Zahlungsanspruch in Höhe der Beträge, die Feuerwehrbeamte des Einsatzdienstes auf der Grundlage des unionsrechtlichen Haftungsanspruchs wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit erhalten haben.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 1.750 Euro festgesetzt.

 

G r ü n d e :

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

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