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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1994/16

Datum:
01.08.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 A 1994/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0801.6A1994.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 3698/15
Leitsätze:

Erfolglose Berufung eines Lehrers, der die Neubescheidung seines Antrags auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe begehrt.

 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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