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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1964/16

Datum:
27.09.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1964/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0927.6A1964.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 1279/15
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Studienrätin, die die Zurücknahme einer Dienstanweisung begehrt, nach der die Lehrkräfte der Schule Klausuren in der Se-kundarstufe II persönlich auszugeben, anschließend 10 bis maximal 30 Minuten zur Beantwortung von Fragen anwesend zu sein und danach bis zum Ende der Klausurzeit eine angemessene Erreichbarkeit sicherzustellen haben.

Zur Erforderlichkeit der Beteiligung des Personalrats.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt

 
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