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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 179/17

Datum:
09.08.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 179/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0809.6A179.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 K 5125/15
Schlagworte:
Prüfung Bewertung Begründung
Leitsätze:

Teilweise erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Klageverfahren, in dem die Klägerin in der Hauptsache die Verpflichtung des beklagten Landes zur Ermöglichung der Wiederholung einer schriftlichen Prüfungsleistung und hilfsweise zu deren Neubewertung begehrt.

 
Tenor:

I. Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 9. Dezember 2016 wird hinsichtlich des Hilfsantrags zugelassen.

II. Im Übrigen - hinsichtlich des Hauptantrags - wird der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

III. Die Entscheidung über die Kosten des Zulassungsverfahrens bleibt der Endentscheidung vorbehalten.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
 

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