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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1075/17

Datum:
14.06.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1075/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0614.6A1075.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 2221/15
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Kriminalkommissars auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem seine Klage gegen die Feststellung seiner Polizeidienstunfähigkeit sowie die Entscheidung, ihn für einen Laufbahnwechsel vorzuschlagen, ab-gewiesen worden war.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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