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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 670/18

Datum:
18.05.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5.Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 670/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0518.5B670.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 20 L 1149/18
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. Mai 2018 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 3680/18 (VG Köln) gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 15. Mai 2018 wird hinsichtlich des Betretungs- und Aufenthaltsverbots wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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