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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 245/18

Datum:
30.07.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 245/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0730.5B245.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 20 L 4644/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Januar 2018 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 4.000 Euro festgesetzt.

 
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