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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 954/17

Datum:
27.02.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 954/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0227.4E954.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 3985/17
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 20.10.2017 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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