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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 843/18

Datum:
27.09.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 843/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0927.4E843.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 3 K 515/18
 
Tenor:

Die Beschwerden des Klägers gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts Aachen vom 13.8.2018, mit der dieses die Beteiligten angehört hat, den Rechtsstreit durch Gerichtsbescheid zu entscheiden, sowie gegen die im Kosteninteresse des Klägers ergangene Hinweis- und Anhörungsverfügung des Verwaltungsgerichts vom 29.8.2018 werden als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

 
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