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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 429/18

Datum:
11.07.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 429/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0711.4E429.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 1 K 509/14
 
Tenor:

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten zu 2. der Klägerin gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 17.11.2017 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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