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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 873/18

Datum:
30.07.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 873/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0730.4B873.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 3 L 467/18
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 23.4.2018 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 500,00 Euro festgesetzt.

 
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