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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 790/17

Datum:
22.03.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 790/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0322.4B790.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 7 L 788/17
Leitsätze:

Schutzgut ist der freie Wettbewerb, der auch bei beschränkten Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerben, selbst gegenüber nicht an die VOB/A gebundenen Privaten strafrechtlich geschützt worden ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 21.6.2017 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.

 
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