Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 66/18

Datum:
03.04.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 66/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0403.4B66.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 5765/17
Schlagworte:
Spielhalle Erlaubnis Geeignetheitsbestätigung Streitwert
Normen:
GKG § 39 Abs 1; GKG § 52 Abs 1; GlüStV § 24 Abs 1
Leitsätze:

Es führt nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts, wenn der Betreiber einer Spielhalle neben einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach §§ 24 Abs. 1 GlüStV, 16 Abs. 2 AG GlüStV NRW zusätzlich eine Spielhallenerlaubnis nach § 33i GewO begehrt.

 
Tenor:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 19.500,00 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank