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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 490/18

Datum:
06.04.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 490/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0406.4B490.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 615/18
Schlagworte:
Verkaufsoffener Sonntag Ladenöffnung Anhörung Gewerkschaft Prognose Frequenzzählung Besucherbefragung
Normen:
LÖG NRW § 6 Abs. 4 Satz 7 ;; LÖG NRW § 6 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 ;; GG Art. 140 i. V. m. Art. 139 WRV
Leitsätze:

Einzelfall einer schlüssigen und vertretbaren Besucherprognose für die Freigabe sonntäglicher Ladenöffnung im unmittelbaren Umfeld eines traditionellen Frühjahrs-blumenmarkts in der Innenstadt einer deutschen Großstadt (Gelsenkirchen).

Das Gericht hat lediglich zu prüfen, ob die bei Erlass einer Rechtsverordnung über die Freigabe der Ladenöffnung vorgenommene gemeindliche Tatsachenprognose hinsichtlich der prägenden Wirkung einer anlassgebenden Veranstaltung für den öf-fentlichen Charakter des Tages schlüssig und vertretbar ist. Dies setzt voraus, dass sich die Gemeinde in einer auch für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren Weise Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft. Eine Prognose ist aber nicht nur deshalb unvertretbar, weil mit tragfähigen Erwägun-gen auch andere Ergebnisse begründbar sind.

Eine mittelbare Anhörung der zuständigen Gewerkschaft über ihren Dachverband entsprechend einer langjährigen unbeanstandeten Praxis rechtfertigt jedenfalls im Eilverfahren nicht die Annahme, eine Verordnung über eine sonntägliche Ladenöff-nung sei unwirksam, wenn die zuständige Gewerkschaft ihre Interessen in das Ver-fahren einbringen konnte.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 5.4.2018 geändert.

Der Antrag der Antragstellerin wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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