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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 1518/18

Datum:
17.12.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 1518/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:1217.4B1518.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 L 1668/18
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 2.10.2018 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 5293/18 (VG Köln) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 5.7.2018 wird hinsichtlich der Ziffer I des Bescheides angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 187,50 EUR festgesetzt.

 
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