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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 1781/15

Datum:
14.06.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 1781/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0614.4A1781.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 16 K 1788/13
 
Tenor:

Das Zulassungsverfahren wird eingestellt, soweit das Verfahren eine weitere Beihilfebewilligung in Höhe von 13.881,38 Euro betrifft. Insoweit ist der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.6.2015 wirkungslos.

Im Übrigen wird der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.6.2015 abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens erster Instanz sowie des Zulassungsverfahrens zu 48 %, die Beklagte zu 52 %.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren bis zur teilweisen Erledigung der Hauptsache auf 26.630,67 Euro, danach auf 12.749,29 Euro festgesetzt.

 
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