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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 890/18

Datum:
16.10.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 B 890/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:1016.2B890.18.00
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; etwaige außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 500,00 Euro festgesetzt

 
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