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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1585/17

Datum:
17.10.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1585/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:1017.1B1585.17.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, im Rahmen der Beförderungsrunde 2017 auf der Beförderungsliste „Beteiligung intern_Accounting“ der Deutschen Telekom AG den Beigeladenen in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13_vz zu befördern, solange nicht über die Beförderungsbewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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