Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1443/17

Datum:
26.07.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1443/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0726.1B1443.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 2248/17
Leitsätze:

Die Klage gegen eine dienstliche Vorbeurteilung entfaltet keine aufschiebende oder sonst hemmende Wirkung. Diese kann daher trotz der Anhängigkeit der Klage bei der Beurteilung nachfolgender Zeiträume herangezogen werden. Etwas anderes gilt nur, wenn im Rahmen der Inzidentprüfung Durchgreifendes dafür spricht, dass die angefochtene dienstliche Vorbeurteilung rechtswidrig ist und aller Voraussicht nach im Klageverfahren aufgehoben wird.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.836,10 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank