Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 728/17

Datum:
13.09.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 728/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0913.19E728.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 11 K 4690/16
Leitsätze:

1. Der in einem Reiseausweis für Flüchtlinge enthaltene Hinweis nach § 4 Abs. 6 AufenthV, dass die Personendaten auf den eigenen Angaben des Antragstellers beruhen, schließt die Identifikationsfunktion dieses Ausweises aus.

2. Ein den Eintragungen nach im Jahr 2000 ausgestellter irakischer Personalausweis ist schon angesichts des seit Jahren desolaten Zustandes des irakischen Urkundenwesens kein tauglicher Nachweis zur Klärung der Identität eines Einbürgerungsbewerbers.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank