Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 262/17

Datum:
05.04.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 262/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0405.19E262.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 K 216/13
Leitsätze:

Die anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigung im Sinne der Nrn. 1002 Satz 2, 1004 VV RVG muss in einer besonderen Tätigkeit des Rechtsanwalts liegen, die über die bereits mit der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausgeht und die spezifisch auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Entscheidung gerichtet ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank