Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 1113/17

Datum:
06.09.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 1113/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0906.19E1113.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 8 K 1557/15
Leitsätze:

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag fehlt, wenn dem Kläger für denselben Streitgegenstand in derselben Instanz Prozesskostenhilfe bereits bewilligt ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank