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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 4/18

Datum:
27.02.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 4/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0227.19B4.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 6 L 4679/17
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Änderung des Beschlusses 6 L 4186/17 des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. November 2017 und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage 6 K 13983/17 wird auch insoweit abgelehnt, als er die Untersagungsverfügung in Nr. I.1. des Bescheides des Antragsgegners vom 20. September 2017 betrifft.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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